Ab 1. August sind wieder bis zu 200 Personen bei Trauerfeiern erlaubt!
Dafür ist aber wieder Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen einer Kirche oder Aufbahrungshalle sowie beim Bewegen in einer dieser geschlossenen Räume oder falls der Mindesabstand nicht eingehalten werden kann!
Der Mindestabstand vonmin. 1 Meter und der Verzicht des Händeschüttelns ist weiterhin einzuhalten!
Vielen Dank für Euer Verständnis!
Bleibt Gesund!
Wir bleiben für Euch rund um die Uhr im Einsatz! ... Mehr anzeigenWeniger