Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Der Trauerfall tritt zu Hause ein:
- Sie sollten Ihren Verstorbenen unverändert lassen.
- Rufen Sie uns so bald wie möglich unter 07487/4009 oder 0676/7499569 Rund um die Uhr an.
- Der Tod muss durch einen Arzt festgestellt werden.
Die Totenbeschau obliegt den Gemeinde- bzw. Stadtärzten, im Falle der Verhinderung deren Vertretern. Die Verständigung des diensthabenden Arztes nehmen bereits wir für Sie vor. Der zur Totenbeschau benötigte “Ärztliche Behandlungsschein” wird ebenfalls von uns besorgt. - Alle weiteren Schritte ( sowie die Verständigung des Pfarramtes) werden später in Ruhe besprochen.
Der Trauerfall tritt im Krankenhaus, Heim oder ähnlichem ein:
- Nehmen Sie sobald wie möglich Kontakt mit uns auf,
um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Zu diesem nehmen Sie alle Unterlagen und Gegenstände mit, sowie es unter diesem Link beschrieben wird. - Alles weitere ( sowie die Verstädnigung des Pfarramtes ) wird in Ruhe mit Ihnen besprochen.
Der Trauerfall tritt an einem öffentlichen Ort ein:
- In diesem Fall wird Ihnen die Todesnachricht in der Regel von der Polizei überbracht, welche Sie über den Todesort informiert und wohin der Verstorbene überstellt worden ist.
- Wir werden Sie unverzüglich in allen Fragen und Wünschen unterstützen.
Der Trauerfall tritt im Ausland ein:
- Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung der Angehörigen durch die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaften oder Polizei).
- Auch hier bitten wir Sie, sich sobald wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir übernehmen die Überführung von und ins Ausland rund um den Globus.
Die Trauerfallaufnahme:
Diese führen wir, wie Sie es wünschen, entweder in unserem Beratungsraum oder bei Ihnen zu Hause durch. Zu diesem Gespräch bereiten Sie die angeführten Dokumente und Gegenstände auf dieser Seite vor.
Das Pfarramt wird später von uns benachrichtigt! Bitte Termine zuerst mit der Bestattung besprechen, bevor mit dem Pfarrer der Termin fixiert wird!
Sie brauchen zu keinem Amt oder Gemeinde gehen um den Sterbefall zu melden!
Dies erledigt alles die Bestattung für Sie!