Verlassenschaftsabhandlung

Die Standesämter sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht vom Todesfall zu verständigen.

Die Todesfallsaufnahme wird durch den hierfür zuständigen öffentlichen Notar als Gerichtskommissär durchgeführt. Der Notar meldet sich von selbst bei den Angehörigen.

Es empfiehlt sich, zur Todesfallsaufnahme – soweit vorhanden- folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubringen:

  • Namen, Adressen, Standes und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  • Standesamtsdokumente des Verstorbenen (vor allem Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)
  • Letztwillige Verfügung (Testament), Ehe-, Erb- und Verzichtsverträge
  • Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
  • Letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
  • Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass:
    Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögenssteuererklärung, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Handelsregisterauszüge, KFZ-Papiere, usw.
  • Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und der Trauerfeier.
  • Auflistung des Besitzes von Waffen

Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallsaufnahme vereinfacht und beschleunigt das Verlassenschaftsverfahren. Eine Broschüre Ihres Notars sowie Kontaktdaten erhalten Sie bei der Bestattung Unterberger.